BUNDESTAGSWAHL 23.02.2025
Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Bundestag statt. Bitte machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl. Die Wahllokale sind zur Stimmabgabe von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Zustellungen der Wahlbenachrichtigungen
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen
Widerspruch gegen eine Auskunftserteilung nach § 50 des Bundesmeldegesetzes im Rahmen der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Gem. § 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen. Diese Auskunft darf sich nur auf Gruppen von Wahlberechtigten beziehen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Auskunft umfasst Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften.
Wahlberechtigte können dieser Auskunftserteilung widersprechen.
Auf dieses Widerspruchsrecht, welches Ihnen vor der Datenweitergabe anlässlich der am
23. Februar 2025 stattfindenden Bundestagswahl zusteht, mache ich Sie hiermit aufmerksam.
Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, bitte ich Sie, dies schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wallerfangen, Villeroystr. 3 (Interimsgebäude), 66798 Wallerfangen, zu erklären.
Wallerfangen den 02.12.2024
Die Gemeindebehörde
Der Bürgermeister
Horst Trenz
Freiwillige ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 sucht die Gemeinde Wallerfangen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich ehrenamtlich an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl beteiligen.
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden Sie in einem der Wahllokale währende der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr im Schichtdienst bzw. in den Briefwahllokalen ab 15 Uhr eingesetzt. Die Auszählung der Stimmen beginnt nach 18 Uhr. Zu den Aufgaben zählen z.B. die Ausgabe von Stimmzetteln an die Wählberechtigten, Auszählen der Stimmen ab 18:00 Uhr.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne beim Wahlamt der Gemeinde Wallerfangen bis zum 13. Dezember 2024 melden:
Gemeindebehörde Wallerfangen, Rathaus, Villeroystr. 3 (Interimsgebäude), 66798 Wallerfangen, wahl@wallerfangen.de
Wallerfangen, den 02.12.2024
Gemeindebehörde Wallerfangen
Der Bürgermeister
Horst Trenz
Öffentliche Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten als Beisitzer/Beisitzerinnen für die Wahlvorstände der Gemeinde Wallerfangen zur Bundestagswahl am Sonntag, dem 23. Februar 2025
Gemäß § 9 des Bundeswahlgesetzes (BWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.07.1993 (BGBl. I S. 1288,1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.03.2024 (BGBl. I Nr. 91), in Verbindung mit §§ 6,7 der Bundeswahlordnung (BWO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.09.2024 (BGBl. I Nr. 283), ist zur Durchführung der Bundestagswahl in jedem Wahlbezirk der Gemeinde Wallerfangen ein Wahlvorstand zu bilden.
Das Gemeindegebiet der Gemeinde Wallerfangen ist in 12 Urnenwahlbezirke eingeteilt. Darüber hinaus werden zwei Briefwahlbezirke zur Feststellung des Briefwahlgeheimnisses gebildet.
Im Wahlgebiet werden 12 allgemeine Wahlbezirke gebildet:
1 bis 4 im Gemeindebezirk Wallerfangen mit Oberlimberg,
5 bis 12 in den Gemeindebezirken Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara sowie Ihn/Leidingen gemeinsam in Ihn, sowie zwei Briefwahlbezirke.
Die Wahlvorstände sollen nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde bestehen.
Die Wahlvorstände setzen sich zusammen aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin als Vorsitzenden/Vorsitzende, einem/einer Stellvertreter/-in, dem/der Schriftführer/in und dessen/deren Stellvertreter/in sowie aus mindestens drei Beisitzern/innen.
Die in der Gemeinde Wallerfangen vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, wahlberechtigte Personen als Beisitzer/Beisitzerinnen für die Bildung der Wahlvorstände in den Urnen- und Briefwahlbezirken zur Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu benennen.
Die Vorschläge bitte ich bis spätestens Freitag, den 13. Dezember, an Gemeindebehörde Wallerfangen, Rathaus, Villeroystr. 3 (Interimsgebäude), 66798 Wallerfangen, wahl@wallerfangen.de zu richten.
Wallerfangen, den 02.12.2024
Gemeindebehörde Wallerfangen
Der Bürgermeister
Horst Trenz