Passangelegenheiten

 



Auf diesen Seiten erhalten Sie einen Überblick was Sie bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderausweisen, Lohnsteuerkarten und Führungszeugnissen beachten, mitbringen bzw. bezahlen müssen.

Die Rücklaufdaten bereits beantragter Dokumente finden Sie hier

Personalausweise

Da der Antrag hierfür direkt aus der EDV ausgedruckt und vom Bürger sofort unterschrieben wird, sind schriftliche Anträge auf dem Postweg leider nicht möglich. Aus diesem Grund müssen wir grundsätzlich auf eine persönliche Beantragung bestehen.

Die Personalausweise werden bundeseinheitlich von der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt, daher müssen Sie bei der Beantragung mit einer Wartezeit von mindestens vier (in Ferienzeiten bis zu sechs) Wochen rechnen. Sollten Sie ihren Ausweis früher benötigen, so besteht die Möglichkeit, sich von der Gemeinde Wallerfangen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Dieser hat allerdings nur eine Gültigkeit von drei Monaten.

 

Sie können sich im Amtsblatt der Gemeinde Wallerfangen bzw. in unserem Online Angebot über die Rückläufe der Personalausweise informieren. Also unbedingt das Antragsdatum merken.

Erforderlich sind folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Personenstandsurkunden bzw. Scheidungsurteil (nur bei Erstantrag in der Gemeinde zum Nachweis des Familienstandes erforderlich)
  • ein aktuelles Lichtbild in Farbe oder Schwarzweiß
  • alter Personalausweis


Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • erstmalige Beantragung bei Personen unter 21 Jahren: gebührenfrei
  • jeder weitere Personalausweis 8, -- Euro



Bei der Abholung werden alte Ausweise eingezogen. Bei Abholung von Ausweisen durch eine andere Person benötigt diese eine Vollmacht und ein eigenes gültiges Ausweisdokument.


Reisepässe

Für Reisepässe gelten hinsichtlich der Beantragung und Abholung die gleichen Regeln wie zuvor beim Personalausweis beschrieben.

Sollten Sie ihren Pass früher benötigen, so besteht die Möglichkeit, sich von der Gemeinde Wallerfangen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen. Dieser hat allerdings nur eine Gültigkeit von einem Jahr.

Erforderlich sind folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Personenstandsurkunde (nur beim Erstantrag in der Gemeinde erforderlich)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Farbe oder Schwarzweiß
  • Personalausweis oder alter Reisepass
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren sind eine Vollmacht und die Unterschriften der Eltern vorzulegen.


Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:

  • vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
  • Reisepass bis zum 26. Lebensjahr 37,50 Euro (fünf Jahre gültig)
  • Reisepass ab dem 26. Lebensjahr 59,00 Euro (zehn Jahre gültig)



Bei der Abholung werden alte Pässe eingezogen oder ungültig gestempelt. Bei der Abholung von Pässen durch eine andere Person benötigt diese eine Vollmacht und ein eigenes gültiges Ausweisdokument.



Kinderausweise

Kinderausweise werden durch die Gemeinde Wallerfangen selbst ausgestellt und können bei Vorlage aller Unterlagen sofort mitgenommen werden.

Bei der Beantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Kindern ab sofort ein Lichtbild
  • ausgefülltes und von allen Sorgeberechtigten unterschriebenes Antragsformular bzw. Vollmacht des anderen, falls nur ein Elternteil den Kinderausweis im Einwohnermeldeamt beantragt.