Auf
diesen Seiten erhalten Sie einen Überblick was Sie bei der Beantragung von
Personalausweisen,
Reisepässen,
Kinderausweisen,
Lohnsteuerkarten und
Führungszeugnissen
beachten, mitbringen bzw. bezahlen müssen.
Die Rücklaufdaten bereits
beantragter Dokumente finden Sie hier
Personalausweise
Da der
Antrag hierfür direkt aus der EDV ausgedruckt und vom Bürger sofort
unterschrieben wird, sind schriftliche Anträge auf dem Postweg leider nicht
möglich. Aus diesem Grund müssen wir grundsätzlich auf eine persönliche
Beantragung bestehen.
Die Personalausweise werden bundeseinheitlich von der Bundesdruckerei in Berlin
gedruckt, daher müssen Sie bei der Beantragung mit einer Wartezeit von
mindestens vier (in Ferienzeiten bis zu sechs) Wochen rechnen. Sollten Sie
ihren Ausweis früher benötigen, so besteht die Möglichkeit, sich von der
Gemeinde Wallerfangen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Dieser
hat allerdings nur eine Gültigkeit von drei Monaten.
Sie können sich im Amtsblatt der Gemeinde Wallerfangen bzw. in
unserem Online Angebot über die Rückläufe der Personalausweise informieren.
Also unbedingt das Antragsdatum merken.
Erforderlich sind folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde oder Personenstandsurkunden
bzw. Scheidungsurteil (nur bei Erstantrag in der Gemeinde zum Nachweis des
Familienstandes erforderlich)
- ein aktuelles Lichtbild in
Farbe oder Schwarzweiß
Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:
- vorläufiger Personalausweis:
10,00 Euro
- erstmalige Beantragung bei
Personen unter 21 Jahren: gebührenfrei
- jeder weitere Personalausweis
8, -- Euro
Bei der Abholung werden alte Ausweise eingezogen. Bei Abholung von Ausweisen
durch eine andere Person benötigt diese eine Vollmacht und ein eigenes gültiges
Ausweisdokument.
Reisepässe
Für Reisepässe gelten hinsichtlich der Beantragung und
Abholung die gleichen Regeln wie zuvor beim Personalausweis beschrieben.
Sollten Sie ihren Pass früher benötigen, so besteht die Möglichkeit, sich von
der Gemeinde Wallerfangen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen.
Dieser hat allerdings nur eine Gültigkeit von einem Jahr.
Erforderlich sind folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde oder Personenstandsurkunde
(nur beim Erstantrag in der Gemeinde erforderlich)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild in
Farbe oder Schwarzweiß
- Personalausweis oder alter
Reisepass
- bei Antragstellern unter 18
Jahren sind eine Vollmacht und die Unterschriften der Eltern vorzulegen.
Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:
- vorläufiger Reisepass 26,00
Euro
- Reisepass bis zum 26.
Lebensjahr 37,50 Euro (fünf Jahre gültig)
- Reisepass ab dem 26.
Lebensjahr 59,00 Euro (zehn Jahre gültig)
Bei der Abholung werden alte Pässe eingezogen oder ungültig gestempelt. Bei der
Abholung von Pässen durch eine andere Person benötigt diese eine Vollmacht und
ein eigenes gültiges Ausweisdokument.
Kinderausweise
Kinderausweise
werden durch die Gemeinde Wallerfangen selbst ausgestellt und können bei
Vorlage aller Unterlagen sofort mitgenommen werden.
Bei der Beantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei Kindern ab sofort ein
Lichtbild
- ausgefülltes und von allen
Sorgeberechtigten unterschriebenes Antragsformular bzw. Vollmacht des
anderen, falls nur ein Elternteil den Kinderausweis im Einwohnermeldeamt
beantragt.